Abriss von asbesthaltigen Gefahrenstoffen nach TRGS 519

Stefan Kautzner hat an der Prüfung zum Sachkundigen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten mit Erfolg teilgenommen.

Alle erforderlichen Unterlagen und Vorschriften für den Abriss von asbesthaltigen Gefahrenstoffen liegen uns vor oder werden speziell für das Bauvorhaben beantragt. Z.B.

 

  • Anzeige beim Amt für Arbeitsschutz vor Beginn der Arbeiten.
  • Betriebsanweisungen gem. § 20 Abs. 1 GEFSTOFFV.
  • Einwegschutzkleidung und Atemschutz.
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung der Mitarbeiter bei der Bau-BG.