Abriss von asbesthaltigen Gefahrenstoffen nach TRGS 519

Stefan Kautzner hat an der Prüfung zum Sachkundigen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten mit Erfolg teilgenommen.
Alle erforderlichen Unterlagen und Vorschriften für den Abriss von asbesthaltigen Gefahrenstoffen liegen uns vor oder werden speziell für das Bauvorhaben beantragt. Z.B.
- Anzeige beim Amt für Arbeitsschutz vor Beginn der Arbeiten.
- Betriebsanweisungen gem. § 20 Abs. 1 GEFSTOFFV.
- Einwegschutzkleidung und Atemschutz.
- Arbeitsmedizinische Untersuchung der Mitarbeiter bei der Bau-BG.
